Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 16,-- (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig

Martin Stepanek
Kontaktdaten von Martin Stepanek, MBA, MPA
Bürgerservice, Buchhaltung und Rechnungswesen
Martin Stepanek, MBA, MPA
Tel: +43 2278 2338 11
Fax: +43 2278 2338 14
stepanek@koenigsbrunn.at

Bürgerservice / Buchhaltung