Flächenwidmung

Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im österreichischen Recht eine Verordnung der Gemeinde (siehe Gemeindeplanung), bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung. Ein Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat. Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem: •Alle Flächen welche durch rechtswirksame überörtliche Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z.B. Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer). •Alle Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z.B. denkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete). •Alle Flächen, die durch natürliche Gefahren beeinträchtigt sind (z.B. Hochwasser gefährdete Gebiete). Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach 9 verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.

Zuständig

Kerstin Kruplak
Kontaktdaten von Kerstin Kruplak
Bürgerservice, Bauamt und Friedhofsverwaltung
Kerstin Kruplak
Tel: +43 2278 2338 10
Fax: +43 2278 2338 14
kruplak@koenigsbrunn.at

Bürgerservice / Bauamt / Friedhofsverwaltung