Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung geltend ab 01.06.2023

Veröffentlichungsdatum15.12.2023Lesedauer1 Minute
Hundeschule

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft tritt, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.


Was ist neu ab 01.06.2023?

- Einheitlich für alle Hunderassen:

  • Für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde ist der Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen.

 Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde):

- 1 Std. Information durch den Tierarzt

- 2 Std. Information durch eine fachkundige Person


  • Kein Sachkundenachweis für Hunde, die bereits vor 01.06.2023 gehalten wurden - der Nachweis der Sachkunde ist bei Anschaffung eines weiteren Hundes vorzulegen!


  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund.

Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden, ist der Nachweis der Versicherung ebenfalls vorzulegen (Frist bis Juni 2025).


- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (§ 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz):

  • Allgemeiner Sachkundenachweis und erweiterte Sachkunde

Erweiterte Sachkunde:

- 4 Std. theoretischer Teil

- 6 Std. praktischer Teil (mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential)


- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - max. 5 Hunde in einem Haushalt.


Kontakt und Anmeldung für den Sachkundenachweis:

Herta Blecha (geprüfte ÖKV Hundetrainerin)
Tel. 0650/9988122
Mail: hundeschmiede@gmx.at

Termine:

09.03.2024 und 13.04.2024, 09:00-11:300 Uhr, 3484 Grafenwörth, Großer Wörth 1 (FF-Haus)

Bei Interesse zur Erlangung des NÖ Hundepasses bitten wir Sie unter der obigen Tel-Nr. bzw. Mail-Adresse mit Frau Blecha in Kontakt zu treten!