30 km/h - Beschränkung in den KG‘s Königsbrunn und Zaußenberg

Veröffentlichungsdatum16.12.2024Lesedauer1 Minute
30 kmh

In den Gemeinderatssitzungen am 19.09.2024 sowie am 12.12.2024 wurde die Verordnung einer 30 km/h - Beschränkung und den KG‘s Königsbrunn am Wagram und Zaußenberg beschlossen. Nun ist die Umsetzung dieser Maßnahme fast zur Gänze abgeschlossen.

Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h stellen eine wichtige Maßnahme zur Verkehrsberuhigung dar. Für diesbezügliche Tempobeschränkungen ist auf Gemeindestraßen der Bürgermeister (Beschluss des Gemeinderates) zuständig und es muss eine Bezug habende Verordnung erlassen werden.

Diese Verordnung ist derzeit im Umsetzung.

Die Verordnung betrifft alle Gemeindestraßen in den Ortsgebieten von Königsbrunn am Wagram und Zaußenberg und wird durch entsprechende Schilder auf den betroffenen Straßen (Beginn und Ende) gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um  die Verkehrszeichen „Zonenbeschränkung“ und „Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30)“ gemäß der Straßenverkehrsordnung.

Wir möchten Ihnen hier bereits die Straßen, welche zukünftig nur noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden dürfen, auflisten.

Dies betrifft in der KG Königsbrunn am Wagram folgende Straßen:

  • Bahnstraße (vom Nordende der Parz. 1068 bis Kreuzung Bahnstraße/Kremser Straße, L14)
  • Neubaugasse (Parz. 1044/27; von Südgrenze Parz. 1044/12 bis Kreuzung mit der Bahnstraße)
  • Erlenweg (im gesamten Verlauf)
  • Ahornstraße (im gesamten Verlauf)
  • Birkenstraße (im gesamten Verlauf)
  • Obere Gartenstraße (zwischen der Kreuzung mit der Markstraße, L2015, bei Haus Obere Gartenstraße 2 und der Kreuzung mit der Bahnstraße)
  • Untere Gartenstraße (im gesamten Verlauf)
  • Im Gassl (im gesamten Verlauf)
  • Blumenweg (im gesamten Verlauf)
  • Am Kibitzsee (zwischen der Kreuzung mit der Blumentalstraße, L2168, und den beiden Kreuzungen der Feldgasse)
  • Feldgasse (im gesamten Verlauf) 


In der KG Zaußenberg sind die beiden Gemeindestraßen zukünftig 30 km/h - Zonen:

  • Ortsstraße (im gesamten Verlauf)
  • Vierjochen (im gesamten Verlauf) 


Die diesbezüglichen Verordnungen finden Sie auf der Homepage der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram. 

Die Verkehrsmaßnahme tritt mit Aufstellung der genannten Verkehrszeichen in Kraft (voraussichtlich Jänner 2025).

Wir hoffen, so einen ersten wichtigen Schritt für die Verkehrsberuhigung in unserer Marktgemeinde geleistet zu haben.