Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Für alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter muss dann Pfand gezahlt werden. Doch wie funktioniert das neue Pfandsystem für Plastikflaschen und Getränkedosen? Wir haben hier die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Einwegpfandprodukte sind durch das österreichische Pfandlogo gekennzeichnet. Die Pfandhöhe beträgt 25 Cent. Damit soll sichergestellt werden, dass die Flaschen und Dosen wieder zurückgebracht werden.
Die Pfandpflicht gilt grundsätzlich für alle Getränkearten.
Diese Produkte sind ausgenommen:
- Getränkeverbundkartons (Tetrapack)
- Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
- Getränkeflaschen, die für Beikost und flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und dafür verwendet werden
- Getränkearten von Milch und Milchmixgetränken (hygienische Gründe)
- Sirupe
Bei der Rückgabe muss die Flasche oder Dose leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig auf der Verpackung vorhanden und lesbar sein.
Alle Verkaufsstellen, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnete Einwegpfandverpackungen ausgeben, müssen sie auch wieder zurücknehmen.
Auch beim Onlinekauf von Getränken in Einwegverpackungen muss Pfand gezahlt werden. Der Onlinehandel muss eine Rücknahme und Pfanderstattung sicherstellen.
Ebenso muss bei Essenszustellungen von Restaurants und von ihnen beauftragten Lieferdiensten für Einweggetränkeverpackungen Pfand gezahlt werden. Die leeren Einweggetränkeverpackungen können dann bei einer anderen Verkaufsstelle zurückgegeben werden, um die 25 Cent pro Getränkeverpackung zurückzubekommen.
Die zentrale Stelle "EWP Recycling Pfand Österreich GmbH" organisiert und betreibt das Pfandsystem.
Quelle: www.oesterreich.gv.at.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter https://www.oesterreich.gv.at oder unter www.recycling-pfand.at.
Seitens der Recycling Pfand Österreich GmbH wird folgendes Informationsblatt zur Verfügung gestellt: