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Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung soll die Kommunikation auf elektronischem Weg zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen mit Behörden weiter ausgebaut werden.
Seit 1.1.2020 gilt laut E-Government-Gesetz daher das "Recht auf elektronischen Verkehr" für jene Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind.
Der elektronische Verkehr umfasst auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung).
(Quelle: https://www.wko.at/wirtschaftsrecht/elektronische-zustellung)
Die Duale Zustellung ist mittlerweile eine gängige Praxis von österreichischen Behörden, um behördliche Dokumente vorrangig an ein elektronisches Postfach des Empfängers zu übermitteln. Nur nachrangig wird die klassische Briefpost benutzt. Der Empfänger der elektronischen Dokumente kann dieses mittels elektronischer Signatur abrufen.
Auf Gemeindeebene können so zum Beispiel Vorschreibungen, Bescheide, Abrechnungen, Rechnungen, Briefe oder nachweisliche Sendungen elektronisch zugestellt werden.
Im Zuge der Digitalisierung auf Gemeindeebene sind auch wir bemüht, unseren Bürgerinnen und Bürgern ein bestmögliches, modernes Service zu bieten und immer mehr auf Papier zu verzichten. Der Umwelt zuliebe!
Somit haben Sie - ab sofort - die Möglichkeit die Quartalsvorschreibungen direkt per Mail zu erhalten und somit auf den Postweg sowie Papier zu verzichten.
Wollen Sie die elektronische Zustellung in Anspruch nehmen?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an marktgemeinde@koenigsbrunn.at mit dem Betreff „duale Zustellung“. Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Formulare und Unterlagen zu!
Gerne können Sie auch das Formular und die Zustimmungserklärung ausfüllen und per Mail an die oben genannte Adresse senden!
Bekanntgabe_E-Mail_elektronische Zustellung.pdf herunterladen (0.01 MB)
Zustimmungserklärung_elektronische_Zustellung_DSGVO.pdf herunterladen (0.07 MB)