Entschädigung durch den Katastrophenfonds

Veröffentlichungsdatum18.09.2024Lesedauer1 Minute

Schäden durch Eintritt von Grundwasser im Zuge des Hochwasserereignisses werden als unmittelbare Folge anerkannt, sofern die Meldung zeitgerecht innerhalb von 2 Wochen gestellt wird!

Meldungen unter Angabe der Art des Schadens und der voraussichtlichen Schadenshöhe (Foto, Berichte, voraussichtliche Kosten) bitte an marktgemeinde@koenigsbrunn.at senden.

Es wird auch nochmals auf die Katastrophenhilfe für Private verwiesen:

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurungen, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Beihilfen werden nur gewährt, sofern der Gesamtschaden - abzüglich allfälliger Übernahmen durch Versicherungen - mindestens € 1.000,00 beträgt.

Alle Informationen finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html