Heizkostenzuschuss 2024/2025

Veröffentlichungsdatum16.12.2024Lesedauer2 Minuten
Heizung

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,00 für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.

Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und deren monatliche Brutto-Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten. 

Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. 

Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind in den Richtlinien samt Erläuterungen angeführt, die Sie auch auf der Homepage der Marktgemeinde Königsbrunn finden. 

Wer ist antragsberechtigt?

· Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher

· Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG

· Bezieherinnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

· Sonstige Einkommensbezieherinnen und Einkommensbezieher, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Hinweise zur Antragstellung:

1. Antragsformulare sind beim Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Soziales und Generationenförderung, GS5), bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten und den NÖ Gemeindeämtern sowie im Internet unter www.noe.gv.at/heizkostenzuschuss erhältlich. 

2. Anträge können pro Heizperiode im Zeitraum von 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 samt den erforderlichen Nachweisen bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Sollte der Endtermin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, so gilt der nächste Werktag als Fristende. 

3. Die Gemeinde hat die inhaltliche und formelle Richtigkeit zu überprüfen und zu bestätigen. 

Des Weiteren wurde in der Gemeinderatssitzung am 12.12.2024 beschlossen, den antragsberechtigten Personen seitens der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von ebenfalls € 150,00 zum gewährten Heizkostenzuschuss des Landes NÖ auszubezahlen.

Die antragsberechtigten Personen erhalten sohin insgesamt einen Betrag in Höhe von € 300,00.

 Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)

NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.3 MB)