Hinweise zur Leinenpflicht und Maulkorbpflicht bei Hunden

Veröffentlichungsdatum09.04.2026Lesedauer1 Minute
Hund an Leine

Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde. Der Schutz von Kindern steht dabei zentral im Fokus und diesem wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. 

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie auch am Feld und bei den Güterwegen mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden!

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler, Tosa Inu) sowie auffällige Hunde (Hunde, die Menschen oder andere Tiere durch einen Biss schwer verletzt haben oder zum überwiegenden Zweck zur Steigerung ihrer Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden) müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.

Wir ersuchen daher im Sinne eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Gemeinde die Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht im gesamten Gemeindegebiet einzuhalten.