Beim NÖ Hundehaltegesetz handelt es sich um ein Sicherheitsgesetz, das zum Schutz des Menschen erlassen wurde. Der Schutz von Kindern steht dabei zentral im Fokus und diesem wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie auch am Feld und bei den Güterwegen mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie auffällige Hunde (Hunde, die Menschen oder andere Tiere durch einen Biss schwer verletzt haben oder zum überwiegenden Zweck zur Steigerung ihrer Aggressivität gezüchtet oder abgerichtet wurden) müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.
Weiters kommt es vermehrt dazu, dass Hundekot nicht oder nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Diesbezüglich stehen in den Ortschaften Abfalleimer samt Hundekotbeuteln zur Verfügung.
Wir ersuchen daher im Sinne eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Gemeinde die Leinenpflicht bzw. Maulkorbpflicht im gesamten Gemeindegebiet einzuhalten sowie Hundekot in den dafür vorgesehenen Behältern ordnungsgemäß zu entsorgen.