Wiederaufforstung im Gemeindegebiet

Veröffentlichungsdatum04.06.2024Lesedauer< 1 Minute
Waldbaum

In der GR-Sitzung am 23.05.2024 wurde folgender Beschluss gefasst:

1. Bei Fällung von Bäumen auf Gemeindeflächen werden mindestens im Verhältnis von 1:2 neue Bäume auf Gemeindeflächen gepflanzt. 

2. € 2.000,00 werden unmittelbar für Aufforstungsmaßnahmen aus dem Gemeindebudget zur Verfügung gestellt. Bei Auspflanzung von z.B. Ortsstraßen bedarf es eines zusätzlichen GR-Beschlusses. 

3. Für eine gemeinsame grüne Gemeinde wird es jeder Gemeindebürgerin und jedem Gemeindebürger ermöglicht, Waldbäume auf Gemeindeflächen zu setzen und sie zu betreuen. Dies nach Rücksprache mit dem Gemeindeamt, in Betrachtung der Örtlichkeit, Bodenbeschaffenheit usw. und der fachgerechten Pflanzung.