Förderungen

Geburtsvorbereitung

Für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs wird mit Vorlage der Kursbestätigung, in der die gänzliche Teilnahme bestätigt wird, ein Gemeindezuschuss von € 60,00 gewährt.


Einkaufsgutschein nach der Geburt Ihres Kindes

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie sich gerne einen Einkaufsgutschein im Wert von € 50,00 gegen Vorlage der Geburtsurkunde auf dem Gemeindeamt abholen. Bei dieser Gelegenheit übergeben wir Ihnen auch gleich die "Meine Dokumente" Mappe des Familienreferats des Landes Niederösterreich mit Gutscheinen und vielen Informationen für Sie.


Schulstarthilfe

Die Schulstarthilfe in der Höhe von € 70,00 wird jährlich zum Schulstart (im Zeitraum vom 01.09. - 30.11.) an die Erziehungsberechtigten der Schüler der 1. Klasse der VS Königsbrunn mit Wohnsitz in der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram auf dem Gemeindeamt ausbezahlt.


Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen

Einstimmig beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.12.2013 die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen welche ab 01.01.2013 errichtet wurden.

A) Allgemeine Bestimmungen

1.     Die Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram gewährt für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse bei Eigenheimen und sonstigen Wohnhäusern. 

2.     Zuschüsse können nur bei Vorliegen der in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram gewährt werden.

3.     Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

B) Förderungsvoraussetzungen

Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn

1.     alle zivilrechtlichen Erfordernisse erfüllt sind und die erforderlichen Zustimmungserklärungen, sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage durch den Förderungswerber eingeholt wurden.

2.     die Anlage den geltenden Normen entspricht,

3.     sich der Förderungswerber verpflichtet hat,

+ für eine Kontrolle der Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person jederzeit nach Voranmeldung Zugang zur Anlage zu gewähren,

+ für den Fall der Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen den gewährten Zuschuss zurückzuzahlen.

4.     das Eigenheim, sonstige Wohnhäuser im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram errichtet werden. 

C) Förderungswerber

Physische Personen, die in der Bundeswählerevidenz der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram eingetragen sind.

D) Förderungsabwicklung

Förderungsabwicklungsstelle ist das Gemeindeamt.

Ein schriftliches Ansuchen um Auszahlung der Förderung ist erforderlich (bitte Kontonummer angeben). 

Beizulegen ist eine Bestätigung der fachgerechten Montage und Inbetriebnahme durch das ausführende Unternehmen.

Nach Genehmigung des Ansuchens erfolgt die Anweisung der Mittel auf ein Konto der Förderungswerber. 

Je nach Anlage sind zusätzlich erforderlich:

Solaranlage zur Warmwasserbereitung (und Zusatzheizung).

Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Anlage.

Photovoltaikanlagen.

Bestätigung über die fachgerechte Ausführung der Anlage von einem befugten Unternehmen. 
Bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen ist eine Bestätigung über die Vereinbarung mit dem zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen über die Stromeinspeisung vorzulegen.

E) Förderungsausmaß

Solaranlage:              € 300,00

Photovoltaikanlage: € 300,00


Förderung für die heizungstechnische Umstellung auf erneuerbare Energie

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram hat in seiner Sitzung vom 31.03.2022 beschlossen, den Austausch von alten Heizungen (etwa Öl- oder Gasheizungen) auf energieeffizientere und umweltfreundlichere Modelle mit einem Betrag in Höhe von € 300,00 zu fördern.

Nach Vorlage der Unterlagen über den Heizungstausch (Bestätigung über die ordnungsgemäße Installierung der neuen Heizung durch das ausführende Unternehmen) bei der Baubehörde sowie einem schriftlichen Ansuchen um Auszahlung der Förderung wird der Betrag auf das bekannt gegebene Konto zur Anweisung gebracht.