Grundsteuer - Befreiung

Ansuchen um Grundsteuerbefreiung erhalten Sie im Gemeindeamt.
Voraussetzung für die Erlangung einer Grundsteuerbefreiung ist der Abschluss des Bauvorhabens (Vorlage der Bescheinigung gemäß § 30 der NÖ Bauordnung für NÖ) und Vorlage einer Bestätigung der NÖ Landesregierung über die Zusicherung einer Förderung nach dem Abschnitt II des NÖ Wohnungsförderungsgesetzes (z.B. Kopie der Zusicherung oder des Schuldscheines)

Zuständig

Martin Stepanek
Kontaktdaten von Martin Stepanek, MBA, MPA
Bürgerservice, Buchhaltung und Rechnungswesen
Martin Stepanek, MBA, MPA
Tel: +43 2278 2338 11
Fax: +43 2278 2338 14
stepanek@koenigsbrunn.at

Bürgerservice / Buchhaltung