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Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Neuerungen seit 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 wird in Niederösterreich, wie auch in ganz Österreich, ein allgemeiner Hundeführerschein für neu angeschaffte Hunde verpflichtend. Dieser beinhaltet einen theoretischen Teil (4 Stunden) und einen praktischen Teil (2 Stunden), der innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung des Hundes absolviert werden muss.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).
Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027. Absolviert jemand bis spätestens 30. Juni 2027 den bisherigen Sachkundenachweis nach NÖ Landesrecht, wird dieser als vollständiger Theorieteil für den bundesweiten Sachkundenachweis angerechnet.
Die neue bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem TSchG enthält folgende Bestandteile:
Teil 1 : 4 Stunden
Theorieunterricht bevor der Hund einzieht.
Hier werden die Grundlagen der Hundehaltung, Aufklärung über artgerechte Haltung, die Entwicklung des Hundes, Erkennung von Stress und Angst, tierschutzkonforme Hundeausbildung, das Lernverhalten, Hilfsmittel in der Erziehung und Verhaltensauffälligkeiten etc. vermittelt.
Teil 2: 2 Stunden
Praxisunterricht innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung. Es muss eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund absolviert werden. Der Hund muss zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Monate alt sein.
Alle Personen, die noch nie an einem Sachkundeunterricht teilgenommen haben müssen, wenn sie einen Hund aufnehmen, einen Sachkundeunterricht besuchen. Egal wie lange sie vorher einen Hund gehalten haben. Die Personen, die die letzten 2 Jahre einen Hund gehalten haben, müssen in NÖ sowie so schon einen Sachkundeunterricht besucht haben, weil ab 2023 die Sachkunde verpflichtend war.
Personen, die die letzten 7 Jahre einen Hund gehalten haben, brauchen keine Sachkunde absolvieren, wenn sie eine Hundesportprüfung absolviert haben.
Inhaber gleichwertiger Ausbildungen und Prüfungen. Veterinärmediziner, Assistenzhundehalter, Hundetrainer behördlich gleichwertige Ausbildungen etc.
Was gilt bereits seit 01.06.2023?
- Einheitlich für alle Hunderassen:
- Für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde ist der Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen.
Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde):
- 1 Std. Information durch den Tierarzt
- 2 Std. Information durch eine fachkundige Person
- Kein Sachkundenachweis für Hunde, die bereits vor 01.06.2023 gehalten wurden - der Nachweis der Sachkunde ist bei Anschaffung eines weiteren Hundes vorzulegen!
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund.
Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden, ist der Nachweis der Versicherung ebenfalls vorzulegen (Frist bis Juni 2025).
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (§ 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz):
- Allgemeiner Sachkundenachweis und erweiterte Sachkunde
Erweiterte Sachkunde:
- 4 Std. theoretischer Teil
- 6 Std. praktischer Teil (mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential)
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - max. 5 Hunde in einem Haushalt.
Kontakt und Anmeldung für den Sachkundenachweis:
