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Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Neuerungen ab 01.07.2026
Ab dem 1. Juli 2026 wird in Niederösterreich, wie auch in ganz Österreich, ein allgemeiner Hundeführerschein für neu angeschaffte Hunde verpflichtend. Dieser beinhaltet einen theoretischen Teil (4 Stunden) und einen praktischen Teil (2 Stunden), der innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung des Hundes absolviert werden muss.
Was ist neu seit 01.06.2023?
- Einheitlich für alle Hunderassen:
- Für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde ist der Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen.
Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde):
- 1 Std. Information durch den Tierarzt
- 2 Std. Information durch eine fachkundige Person
- Kein Sachkundenachweis für Hunde, die bereits vor 01.06.2023 gehalten wurden - der Nachweis der Sachkunde ist bei Anschaffung eines weiteren Hundes vorzulegen!
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund.
Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden, ist der Nachweis der Versicherung ebenfalls vorzulegen (Frist bis Juni 2025).
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (§ 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz):
- Allgemeiner Sachkundenachweis und erweiterte Sachkunde
Erweiterte Sachkunde:
- 4 Std. theoretischer Teil
- 6 Std. praktischer Teil (mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential)
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - max. 5 Hunde in einem Haushalt.
Kontakt und Anmeldung für den Sachkundenachweis:
Herta Blecha (geprüfte ÖKV Hundetrainerin)
Tel. 0650/9988122
Mail: hundeschmiede@gmx.at

Bei Interesse zur Erlangung des NÖ Hundepasses bitten wir Sie unter der obigen Tel-Nr. bzw. Mail-Adresse mit Frau Blecha in Kontakt zu treten! Es wird um Voranmeldung bei Frau Blecha gebeten.