Aktuelle Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

Veröffentlichungsdatum24.07.2026Lesedauer3 Minuten
Hundeschule

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft getreten ist, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Neuerungen ab 01.07.2026

Ab dem 1. Juli 2026 wird in Niederösterreich, wie auch in ganz Österreich, ein allgemeiner Hundeführerschein für neu angeschaffte Hunde verpflichtend. Dieser beinhaltet einen theoretischen Teil (4 Stunden) und einen praktischen Teil (2 Stunden), der innerhalb von zwölf Monaten nach der Anschaffung des Hundes absolviert werden muss. 

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).

Es gibt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027. Absolviert jemand bis spätestens 30. Juni 2027 den bisherigen Sachkundenachweis nach NÖ Landesrecht, wird dieser als vollständiger Theorieteil für den bundesweiten Sachkundenachweis angerechnet.

Die neue bundesweite Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem TSchG enthält folgende Bestandteile: 

Teil 1 : 4 Stunden 

Theorieunterricht bevor der Hund einzieht.

Hier werden die Grundlagen der Hundehaltung, Aufklärung über artgerechte Haltung, die Entwicklung des Hundes, Erkennung von Stress und Angst, tierschutzkonforme Hundeausbildung, das Lernverhalten, Hilfsmittel in der Erziehung und Verhaltensauffälligkeiten etc. vermittelt.

Teil 2: 2 Stunden 

Praxisunterricht innerhalb von einem Jahr nach der Anschaffung. Es muss eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund absolviert werden. Der Hund muss zu diesem Zeitpunkt mindestens 6 Monate alt sein.

Alle Befreiungen für erfahrene Halter und Profis in einer Kurzfassung (mehr im Fragenkatalog) 

Sie sind von der Theorie und der Praxis befreit, wenn Sie:

Aktuell einen Hund halten, der in der Heimtierdatenbank registriert ist. 

In den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben. 

In den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben. (Begleithundeprüfung ÖPO, IPO, Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, ÖBdH e.V., BH-VT)

Berufliche Qualifikationen besitzen (z. B. Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer von ÖKV, ÖJGV, ÖHU, DogAudit, oder das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r  Hundetrainer/in“ führen).

Einsatzkräfte oder Diensthundeführer sind (z. B. Rettungs- oder Assistenzhunde).

Allgemeiner NÖ-Nachweis vorhanden:

Es muss nur die 2-stündige Praxis innerhalb eines Jahres nachgeholt werden.

Erweiterter NÖ-Nachweis vorhanden:

Sie sind komplett befreit.


Was ist neu seit 01.06.2023?

- Einheitlich für alle Hunderassen:

  • Für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde ist der Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen.

 Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde):

- 1 Std. Information durch den Tierarzt

- 2 Std. Information durch eine fachkundige Person


  • Kein Sachkundenachweis für Hunde, die bereits vor 01.06.2023 gehalten wurden - der Nachweis der Sachkunde ist bei Anschaffung eines weiteren Hundes vorzulegen!


  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund.

Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden, ist der Nachweis der Versicherung ebenfalls vorzulegen (Frist bis Juni 2025).


- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (§ 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz):

  • Allgemeiner Sachkundenachweis und erweiterte Sachkunde

Erweiterte Sachkunde:

- 4 Std. theoretischer Teil

- 6 Std. praktischer Teil (mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential)


- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - max. 5 Hunde in einem Haushalt.



Kontakt und Anmeldung für den Sachkundenachweis:

Herta Blecha (geprüfte ÖKV Hundetrainerin)
Tel. 0650/9988122
Mail: hundeschmiede@gmx.at

Der nächste Termin für die Sachkunde:

5. September 2026 ab 9 Uhr und am 28. November 2026 ab 9 Uhr 

3484 Grafenwörth, Großer Wörth 1 Feuerwehrhaus/1. Stock

Frau Dr. Tremmel wird wieder den Tierarztteil vortragen, ich werde den Teil der fachkundigen Person vortragen.

Bei Interesse zur Erlangung des NÖ Hundepasses bitten wir Sie unter der obigen Tel-Nr. bzw. Mail-Adresse mit Frau Blecha in Kontakt zu treten! Es wird um Voranmeldung bei Frau Blecha gebeten.