Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft tritt, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.
Was ist neu ab 01.06.2023?
- Einheitlich für alle Hunderassen:
- Für alle ab diesem Zeitpunkt neu angeschafften Hunde ist der Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen.
Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde):
- 1 Std. Information durch den Tierarzt
- 2 Std. Information durch eine fachkundige Person
- Kein Sachkundenachweis für Hunde, die bereits vor 01.06.2023 gehalten wurden - der Nachweis der Sachkunde ist bei Anschaffung eines weiteren Hundes vorzulegen!
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,00 pro Hund.
Für Hunde, die bereits vor dem 01.06.2023 angeschafft wurden, ist der Nachweis der Versicherung ebenfalls vorzulegen (Frist bis Juni 2025).
- Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde (§ 2 und § 3 NÖ Hundehaltegesetz):
- Allgemeiner Sachkundenachweis und erweiterte Sachkunde
Erweiterte Sachkunde:
- 4 Std. theoretischer Teil
- 6 Std. praktischer Teil (mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential)
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden - max. 5 Hunde in einem Haushalt.
Kontakt und Anmeldung für den Sachkundenachweis:
Herta Blecha (geprüfte ÖKV Hundetrainerin)
Tel. 0650/9988122
Mail: hundeschmiede@gmx.at
Termine:
15.06.2024 und 31.08.2024, 09:00-12:00 Uhr, 3484 Grafenwörth, Großer Wörth 1 (FF-Haus, 1. Stock)
Bei Interesse zur Erlangung des NÖ Hundepasses bitten wir Sie unter der obigen Tel-Nr. bzw. Mail-Adresse mit Frau Blecha in Kontakt zu treten! Es wird um Voranmeldung bei Frau Blecha gebeten.